Häufige Fragen

Die Kosten für heilpädagogische Maßnahmen werden in der Regel über:
  1. Die Eingliederungshilfe als Teilhabeleistung gemäß Sozialgesetzbuch SGB IX, § 79 vom Bezirk Oberbayern oder
  2. Gemäß  § 35a SGB VIII durch das örtliche Jugendamt übernommen.
Die Zuständigkeit hängt vom Alter und der Diagnose Ihres Kindes ab.

Für die Kostenübernahme benötigen Sie ein ärztliches Attest von einem Allgemein-, Kinder- oder Facharzt und müssen einen Antrag beim Bezirk oder Jugendamt stellen. Nach schriftlicher Genehmigung durch die zuständige Behörde kann die heilpädagogische Behandlung beginnen.

Heilpädagogische Behandlungen können auch privat bezahlt werden. Wir informieren Sie vorab genau über die entstehenden Kosten.

Gerne beraten wir Sie unverbindlich in einem Erstgespräch. Wenn Ihr Kind noch nicht das Schulalter erreicht hat, übernimmt der Bezirk Oberbayern die Kosten für das offene Beratungsangebot, sofern ein entsprechender Antrag gestellt wird und Ihre Daten im Antragsformular angegeben werden. Für Schulkinder berechnen wir für die Erstberatung eine einmalige Pauschale von 85€.

Die Entscheidung darüber liegt bei Ihnen als Eltern. Die Anträge auf Kostenübernahme werden beim Bezirk Oberbayern oder dem zuständigen Jugendamt eingereicht, die keine Informationen an die Einrichtung oder das Schulamt weitergeben.

Wenn Sie als Eltern eine Zusammenarbeit mit Ärzten, Therapeuten, Kindergarten oder Schule wünschen, benötigen wir eine Schweigepflichtentbindung. Falls das nicht gewünscht ist, wird niemand über die Fördermaßnahmen informiert.

Die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen ist ein wichtiger Bestandteil unserer Arbeit. Wir bieten regelmäßig Hospitationstermine an, um die bestmögliche Unterstützung zu gewährleisten. Falls Sie dies nicht wünschen und die Schweigepflichtentbindung nicht unterschreiben möchten, werden wir selbstverständlich niemanden über die Maßnahmen informieren.

Nein, die Daten werden nach Abschluss der heilpädagogischen Maßnahme noch zehn Jahre archiviert und anschließend gelöscht bzw. vernichtet.

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